Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:. Dies sind in Bayern die Gesundheitsämter an den jeweiligen Gesundheitlichen Beratung Für Prostituierte. Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen. Die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich. Die beratene Person erhält dabei die Gelegenheit, eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren. Dritte können bei allseitigem Einverständnis zum Gespräch nur zum Zwecke der Sprachmittlung hinzugezogen werden. Die zuständige Behörde Gesundheitsamt stellt der beratenen Person nach der Beratung eine Bescheinigung mit folgenden Angaben aus:. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter. Voraussetzung, um die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung zu erhalten, ist die Teilnahme an einem entsprechenden Beratungsgespräch. Die gesundheitliche Beratung wird durch den ÖGD in den Kreisverwaltungsbehörden staatliche und kommunale Gesundheitsämter durchgeführt. Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ort fällt, an dem Sie Ihren Tätigkeitsschwerpunkt als Prostituierte oder als Prostituierter beabsichtigen, soweit dort die Prostitution zulässig ist. In Gemeinden mit weniger als Deshalb sind nur Gesundheitsämter zuständig, in deren Bezirk eine Gemeinde mit mindestens Für die Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung besteht gegebenenfalls bei einzelnen Gesundheitsämtern eine extra Sprechstunde mit gesonderter Terminvergabe. Wir verwenden Cookies, um unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten, Funktionen wie Videowiedergabe anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wir geben keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Wenn Sie auf "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Anwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz. Hinweis: Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um den vollen Funktionsumfang dieser Seite nutzen zu können! Was suchen Sie? Ort auswählen. Ortsauswahl übernehmen Keinen Ort auswählen. Für Sie zuständig Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. Gesundheitsämter, die für die gesundheitliche Gesundheitlichen Beratung Für Prostituierte für Prostituierte zuständig sind. Die zuständige Behörde Gesundheitsamt stellt der beratenen Person nach der Beratung eine Bescheinigung mit folgenden Angaben aus: Vor- und Nachname der beratenen Person, Geburtsdatum der beratenen Person, ausstellende Stelle des ÖGD und Datum der gesundheitlichen Beratung. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung kann auf Wunsch der beratenen Person auf den Alias ausgestellt werden Voraussetzung hierfür ist eine existierende Aliasbescheinigung. Konsequenz: Die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung ist bei Erstberatung stets auf den echten Vor- und Nachnamen auszustellen, bei Folgebescheinigungen kommt dann ggf. Voraussetzung Voraussetzung, um die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung zu erhalten, ist die Teilnahme an einem entsprechenden Beratungsgespräch. Erforderliche Unterlagen Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz. Verfahrensablauf Die gesundheitliche Beratung wird durch den ÖGD in den Kreisverwaltungsbehörden staatliche und kommunale Gesundheitsämter durchgeführt. Kosten Die Ausstellung der Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung kostet 35,00 EUR Nr. Fristen Für die Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung besteht gegebenenfalls bei einzelnen Gesundheitsämtern eine extra Sprechstunde mit gesonderter Terminvergabe. Die gesundheitliche Beratung hat vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit und bei Prostituierten ab 21 Jahren mindestens alle zwölf Monate sowie bei Prostituierten unter 21 Jahren Gesundheitlichen Beratung Für Prostituierte alle sechs Monate zu erfolgen. Bearbeitungsdauer Die gesundheitliche Beratung dauert i. Die Bescheinigung wird im Anschluss ausgestellt. Weiterführende Links Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG Die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales StMAS enthält neben grundsätzlichen Informationen zum ProstSchG auch eine Übersicht über die in Bayern für die Erlaubnisausstellung zuständigen Stellen. Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz Die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention StMGP enthält Informationen zur gesundheitlichen Beratung nach dem ProstSchG sowie Verweise auf die Beratung zuständigen Stellen. Verwandte Themen Prostituierte; Anmeldung der Tätigkeit Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde anmelden. Prostitutionsgewerbe; Beantragung der Erlaubnis für den Betrieb Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Stand: Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Cookie-Einstellungen Wir verwenden Cookies, um unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten, Funktionen wie Videowiedergabe anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Nur notwendige Cookies akzeptieren Anpassen Alle Cookies akzeptieren.
Beratungstermine werden individuell vereinbart. Dieses Cookie speichert eine eindeutige User-ID, die die Auswertung Ihres Nutzerverhaltens innerhalb einer Stunde ermöglicht. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Anmeldung vorgelegt werden muss. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter. Nachfolgend finden Sie Informationen über die Cookies je Kategorie.
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Die beratene Person erhält dabei die Gelegenheit, eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren. Für die folgenden gesundheitlichen Beratungen bringen Sie bitte ebenfalls einen Personalausweis / Pass oder Passersatz mit. Alternativ können Sie dann auch eine. Personen, die jünger als 21 sind, müssen sich alle sechs Monate beraten. Die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz, die Sie nach dem Gespräch bekommen, ist in ganz Deutschland gültig. Die Beratung muss von Personen ab 21 Jahren alle zwölf Monate wahrgenommen werden.Um einen Termin für die gesundheitliche Beratung zu bekommen, müssen Sie bei unserer Hotline anrufen:. Sozialpsychiatrischer Dienst Psychosozialer Krisendienst Sozialpsychiatrischer Verbund Braunschweig Beschwerdeannahme - und Vermittlungsstelle des Sozialpsychiatrischen Verbundes Braunschweig Gemeindepsychiatrisches Zentrum. Für manche Sprachen ist es uns möglich einen Telefondolmetscherdienst in Anspruch zu nehmen. Dieses Cookie speichert den gewählten Kontrast im BayernPortal und wird benötigt, um die Seiten im entsprechenden Kontrast aufzurufen. Leichte Sprache Gebärdensprache. Themen können unter anderem sein: wie Sie sich vor Krankheiten schützen können wie Sie verhüten können was Sie tun können, wenn Sie nicht gewollt schwanger sind wie Sie mit Alkohol und Drogen umgehen sollten wie Sie mit Stress umgehen können Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben können Sie uns ansprechen, auch wenn Sie Kontakt zu anderen Beratungsstellen wollen, unterstützten wir Sie hierbei gerne. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung kann auf Wunsch der beratenen Person auf den Alias ausgestellt werden Voraussetzung hierfür ist eine existierende Aliasbescheinigung. Themen können unter anderem sein:. Die gesundheitliche Beratung nach den Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes erfolgt im Gesundheitsamt als Einzelgespräch in einem separaten Raum. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Zum Inhalt springen Zur Navigation springen Zur Seitensuche springen. Diesen Gefahren und Risiken soll durch eine präventive gesundheitliche Beratung effektiv begegnet werden. Dies sind in Bayern die Gesundheitsämter an den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden. Juli in Kraft getreten. Dieses Cookie speichert Ihre aktuelle Sitzung und gewährleistet, dass die Kontaktseite korrekt und vollständig angezeigt wird. Die gesundheitliche Beratung hat vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit und bei Prostituierten ab 21 Jahren mindestens alle zwölf Monate sowie bei Prostituierten unter 21 Jahren mindestens alle sechs Monate zu erfolgen. Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am Auch die Dolmetscher unterliegen der Schweigepflicht, diese erhalten zudem keine Angaben über ihre Person. Erforderliche Unterlagen Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz. Diese Abstände sind als Mindestabstände zu betrachten. Es speichert die vorgenommen Benutzereinstellungen, damit diese nicht auf jeder Seite neu gewählt werden müssen. Wir holen Sie ab und gehen zusammen in das Beratungszimmer. Juli alle in der Prostitution Tätigen Personen, die eine erotische oder sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt erbringen eine durch das Gesundheitsamt erfolgte gesundheitliche Beratung nachzuweisen. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter. Auf Wunsch kann die Erstberatung anonym stattfinden. Kosten Die Ausstellung der Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung kostet 35,00 EUR Nr.